Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Leistungen von Mike Orth, handelnd unter CarIndustries, im Bereich Fahrzeugaufbereitung, Keramikversiegelung, Lackschutz, Oldtimeraufbereitung, Leasingrückgabevorbereitung sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen und Lieferungen.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge zwischen Mike Orth, handelnd unter CarIndustries, und seinen Kunden über Werkleistungen, Dienstleistungen, Beratungen, Fahrzeugaufbereitung, Versiegelungen, Reinigungsleistungen, Lackschutzmaßnahmen sowie sonstige angebotene Leistungen.
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Mike Orth ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass im Einzelfall erneut auf sie hingewiesen werden muss.
2. Anbieter
3. Leistungen
Art und Umfang der geschuldeten Leistung ergeben sich aus der individuellen Vereinbarung, dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem konkret gebuchten Leistungspaket.
Angaben auf der Website, in sozialen Medien, in Preisübersichten oder Werbematerialien stellen, sofern nicht ausdrücklich anders bezeichnet, keine verbindlichen Garantien oder Beschaffenheitsvereinbarungen dar.
Der optische und technische Ausgangszustand eines Fahrzeugs kann das erreichbare Ergebnis beeinflussen. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, schuldet Mike Orth keinen über den konkreten Leistungsinhalt hinausgehenden Erfolg.
Mike Orth ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Dritte oder Nachunternehmer einzusetzen, soweit hierdurch keine berechtigten Interessen des Kunden beeinträchtigt werden.
4. Angebote und Vertragsschluss
Angebote von Mike Orth sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Ein Vertrag kommt erst durch ausdrückliche Bestätigung, Terminvereinbarung, schriftliche Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche Aufnahme der Leistungserbringung zustande.
Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
Sofern ein Verbraucher einen Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen schließt und ihm gesetzlich ein Widerrufsrecht zusteht, gelten ergänzend die gesonderten Informationen zum Widerrufsrecht.
5. Preise und Zahlung
Es gelten die jeweils individuell vereinbarten Preise. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich Preise gegenüber Verbrauchern inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer und gegenüber Unternehmern zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Zusätzliche Leistungen, die vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang nicht erfasst sind und auf Wunsch des Kunden oder aus technischen Gründen erforderlich werden, werden gesondert berechnet.
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Mike Orth ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen oder Vorauszahlungen zu verlangen, insbesondere bei umfangreichen, reservierungsintensiven oder materialgebundenen Aufträgen.
Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Mike Orth anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
6. Termine, Ausführung und Verzögerungen
Vereinbarte Termine und Fertigstellungszeiten sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
Leistungsfristen verlängern sich angemessen, wenn die Verzögerung auf Umständen beruht, die Mike Orth nicht zu vertreten hat, insbesondere auf höherer Gewalt, Materialengpässen, unvorhersehbaren technischen Erschwernissen, Krankheit, Betriebsstörungen oder verspäteten Mitwirkungshandlungen des Kunden.
Muss ein Fahrzeugzustand oder ein zusätzlicher Arbeitsbedarf erst nach Fahrzeugannahme festgestellt werden, darf Mike Orth eine Anpassung von Zeitplan und Vergütung mit dem Kunden abstimmen.
7. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Auftrags wesentlichen Informationen vollständig und richtig mitzuteilen.
Hierzu zählen insbesondere Vorschäden, Nachlackierungen, bekannte technische Mängel, empfindliche Bauteile, besondere Oberflächen, bereits aufgebrachte Schutzsysteme oder sonstige Umstände, die für die Bearbeitung des Fahrzeugs relevant sein können.
Der Kunde hat persönliche Gegenstände, Wertsachen, lose Teile und sensible Datenträger vor Übergabe des Fahrzeugs zu entfernen. Für nicht entfernte Gegenstände haftet Mike Orth nur nach Maßgabe dieser AGB.
Das Fahrzeug ist in einem Zustand zu übergeben, der die vereinbarte Leistung grundsätzlich ermöglicht. Entstehen durch unzutreffende oder unvollständige Angaben Mehraufwand oder Verzögerungen, trägt der Kunde die daraus resultierenden Mehrkosten, soweit er die Pflichtverletzung zu vertreten hat.
8. Rücktritt, Terminabsage und Nichtannahme
Vereinbarte Termine sind verbindlich reservierte Leistungstermine.
Sagt der Kunde einen Termin kurzfristig ab, verschiebt ihn ohne wichtigen Grund oder erscheint nicht zum vereinbarten Termin, ist Mike Orth berechtigt, bereits entstandene Aufwendungen und einen konkret nachweisbaren Schaden ersetzt zu verlangen.
Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Gesetzliche Rücktrittsrechte der Parteien bleiben unberührt.
9. Abnahme und Fahrzeugabholung
Soweit die erbrachte Leistung werkvertraglichen Charakter hat, ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet, sobald die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurde.
Offensichtliche Mängel sollen nach Möglichkeit bei Abholung des Fahrzeugs angezeigt werden. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben hiervon unberührt.
Nach Mitteilung der Fertigstellung ist das Fahrzeug vom Kunden unverzüglich abzuholen, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
Holt der Kunde das Fahrzeug nicht innerhalb angemessener Frist ab, kann Mike Orth für die weitere Verwahrung eine angemessene Stand- oder Verwahrungspauschale verlangen, soweit der Kunde die verspätete Abholung zu vertreten hat.
10. Mängelrechte
Für Mängel an Leistungen von Mike Orth gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen AGB nichts anderes ausdrücklich und rechtlich zulässig geregelt ist.
Der Kunde hat Mike Orth zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben, soweit eine Nacherfüllung gesetzlich vorgesehen und im Einzelfall möglich ist.
Keine Mängel liegen insbesondere vor, wenn Beanstandungen auf normalen Verschleiß, altersbedingte Materialveränderungen, bereits vorhandene Vorschäden, unsachgemäße Nutzung, fehlende Pflege, nachträgliche Fremdeinwirkung oder nicht offengelegte Vorarbeiten Dritter zurückzuführen sind.
Von Mike Orth abgegebene Pflege- und Nutzungshinweise sind vom Kunden zu beachten. Unterbleibt dies und entsteht hierdurch ein Schaden oder verschlechtert sich das Ergebnis, kann dies gesetzliche Mängelansprüche einschränken, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
11. Haftung
Mike Orth haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Für sonstige Schäden haftet Mike Orth unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Mike Orth nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit Mike Orth einen Mangel arglistig verschwiegen, eine ausdrückliche Garantie übernommen oder nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz, gehaftet wird.
Soweit die Haftung von Mike Orth ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
12. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren, Zubehörteile oder sonstige bewegliche Sachen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Mike Orth.
13. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Wohn- oder Geschäftssitz von Mike Orth, sofern kein ausschließlicher gesetzlicher Gerichtsstand besteht.